News > Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht |
|
"1. Allgemeines Der nachstehende Erlass regelt die zu beachtenden Kriterien und Details bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), und die Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen, wobei insbesondere auf die durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 erfolgten Änderungen Bezug genommen wird. Dies betrifft auch die gemäß der §§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1, 2, 3 und 4 sowie § 132a Abs. 8 BAO ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungen), bei der Registrierkassenpflicht (Registrierkassensicherheitsverordnung - RKSV, derzeit als Notifizierungsentwurf veröffentlicht) und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 - BarUV 2015). [...]" Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: http://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId... Quelle: www.bmf.gv.at vom 12.11.2015 |